Sehr geehrte Mandanten,
wie in der allgem. Verfügung des Bay. Staatsministeriums vorgeschrieben müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir bitten Sie daher, möglichst keine persönlichen Termine zu vereinbaren und vorrangig über Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für aktuelle Informationen und individuelle Beratung zum Kurzarbeitergeld, verfügbaren Soforthilfen und Darlehen sowie weiteren Auswirkungen der Corona-Krise stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Auf unserer Website finden Sie allgemeine Informationen zur Soforthilfe und zur Kurzarbeit.
Ihre Hörmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie > hier; die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte unserem Anschreiben.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter grundsteuer@kanzlei-hoermann.de.
Die Tätigkeit im Überblick
Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Bereich Freie Berufe angeboten. Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bzw. -beraterinnen oder Wirtschaftsprüfer bzw. -prüferinnen bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
Voraussetzungen
Vertiefte Kenntnisse in den Schulfächern Mathematik, Wirtschaft und Deutsch
Förderlich sind außerdem Kenntnisse in der Datenverarbeitung
Ausbildungsdauer
3 Jahre, bei entsprechenden Leistungen ist eine Kürzung möglich (meist um 6 Monate)
Prüfungen
Zwischenprüfung
Vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einer mandantenorientierten Sachbearbeitung. Die gestellte Aufgabe soll in maximal zehn Minuten vorbereitet sowie in einem höchstens 30-minütigen Fachgespräch erläutert werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Prüfungsfächer Steuerwesen (maximal 150 Minuten), Rechnungswesen (maximal 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (maximal 90 Minuten).
Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei den Steuerberaterkammern abgelegt.
Berufsbezeichnung
Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter